Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular online an, oder senden Sie uns das Anmeldeformular unseres Katalogs ausgefüllt per Post. Der Vertrag kommt durch Annahme von ProAlpin zustande. Sie erhalten umgehend eine Buchungsbestätigung und Rechnung.

Zahlung:

Nach Erhalt der Rechnung ist innerhalb der nächsten 14 Tagen der Reisepreis in voller Höhe zu begleichen. Gleichzeitig erhalten Sie die genauen Details Ihrer gebuchten Reise.
Leistungen: Es gelten die im Text aufgeführten Leistungen. In Ausnahmenfällen behält sich ProAlpin das Recht vor, den Reiseablauf aus unvorhersagbaren Gründen, wie z.B. schlechtes Wetter, Lawinengefahr abzuändern. Der Bergführer vor Ort trifft die endgültige Entscheidung.

Reiserücktritt:

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Das müssen Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Folgende Kosten fallen bei einem Rücktritt für Sie an:

Bis 21 Tage vor Reisebeginn 50 Euro
20 - 7 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisegesamtpreises
danach 100 % des Reisegesamtpreises( auch bei Reiseabbruch)

Bei Flugreisen sowie Skioturenreisen im Bereich Norwegen/Lofoten/Island/ sind Stornierungen nur bis zu 4 Monate vor der Tour kostenlos möglich.Danach fallen 100% des Reisepreises an.

Umbuchung:

Bei Umbuchungen ab 30 - 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Person verrechnet. Ab 6 Tage vor Kursbeginn ist nur Stornierung und Neubuchung möglich.

Kündigung durch ProAlpin:

Sollten wir die im Text angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreichen sind wir berechtigt, Wochentouren bis 9 Tage vorher, Wochenendtouren 3 Tage vorher abzusagen. Sie erhalten in diesem Fall den Kursbetrag in voller Höhe zurück. ProAlpin versucht, in den Tourenbeschreibungen die nötigen Anforderungen genauestens zu beschreiben.

Unserer Bergführer haben das Recht, Teilnehmer die den Anforderungen nicht gewachsen sind aus Sicherheitsgründen teilweise oder ganz vom Programm auszuschließen. Im Falle einer solchen Kündigung, ist das Führerhonorar in voller Höhe zu zahlen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob sie die Anforderungen einer Veranstaltung erfüllen, so lassen Sie sich von uns beraten!
Haftungsbeschränkung: Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Gebirge und seine Risiken: Die von uns angebotenen Reisen sind von unseren Bergführern/ VDBS Klettertrainer nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Garantien für Gipfelerfolge, oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolge können wir aber nicht geben. Gerade im Gebirge und im Bergsport besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko (Lawinen, Steinschlag, Absturz, Höhenkrankeheit etc.) das auch durch noch so umsichtige Arbeit der ProAlpin-Führer nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko hat der Kunde selbst zu tragen

Gewährleistung:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ProAlpin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für ProAlpin erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Reisende schuldet ProAlpin den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

Leistungs oder Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ProAlpin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen  oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ProAlpin verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ProAlpin dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Bamberg